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Regenwasser-Management aktuell

​​​​​​​Wichtige Hinweise zur Verwendung der DWA Regelwerke. Stand April 2021.

Je nach Schmutzeintrag der angeschlossenen Flächen sind unterschiedliche Reinigungsmaßnahmen vor der Versickerung oder Einleitung in den Kanal oder Vorfluter erforderlich. Neben kostengünstigen Sedimentations- und Filterschächten bieten wir Ihnen auch Systeme für die Reinigung von stark belastetem Straßenablaufwasser. Unsere Systeme können dabei verschiedene Reinigungsstufen, wie Sedimentation, biologischer Abbau, Abscheidung, Adsorption, Entkeimung bis hin zur Membranfiltration beinhalten. In den Regelwerken der DWA wird ebenfalls auf das Thema Vorfiltration eingegangen.

Etwas Verwirrung gab es in der letzten Zeit zum Thema der Verwendung von DWA Regelwerken. Hier eine kleine Erläuterung aus unserer Sicht:   
Im DWA-A102 Arbeitsblatt werden Regelungen zur Behandlung von Regenwasserabflüssen einer Trennkanalisation vor der Einleitung in Oberflächengewässer formuliert. Mit Oberflächengewässer sind je nach Zusammenhang auch oberirdische Gewässer oder offene Gewässer gemeint. Grundwasser zählt nicht dazu. Entwässerte Oberflächen werden dabei in Abhängigkeit von ihrer Nutzung hinsichtlich der möglichen Verschmutzung von Niederschlagsabflüssen in unterschiedliche Kategorien eingeteilt. 
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Nur noch den Flächen der Kategorie I (gering belastetes Niederschlagswasser) ist weiterhin eine Einleitung in ein Oberflächengewässer ohne vorherige Behandlung erlaubt. Für Flächen der Kategorien II (mäßig belastetes Niederschlagswasser) und III (stark belastetes Niederschlagswasser) ist jetzt immer eine Regenwasserbehandlung vorzusehen bzw. im Bestand nachzurüsten. Für alle Straßen in Wohngebieten mit einem DTV>300 sowie für alle Hof- und Verkehrsflächen in Misch- und Gewerbegebieten und in Industriegebieten ist eine Behandlung jetzt vorgeschrieben. Das Maß der Behandlung richtet sich dabei nach den jeweiligen Flächenanteilen (s. Einteilung der Kategorien) im Einzugsgebiet der Einleitstelle. Die DWA-A 102 ist seit 11/2020 im Weißdruck verfügbar und somit anzuwenden.

Das DWA-A 138-1 betrifft die Entwässerungssituation innerhalb von Siedlungsgebieten und gilt für Niederschlagswasser, das aus dem Bereich von befestigten oder bebauten Flächen gesammelt abfließt und gezielt in das Boden-Grundwasser-System versickert wird.  Die DWA-A 138-1 wird derzeit überarbeitet und ist im Gelbdruck (Entwurf) verfügbar. Die Frist zur Stellungnahme lief bis zum 31.01.2021. "Nicht enthalten sind Aussagen zu Dimensionierung, Betrieb und Unterhalt dezentraler technischer Behandlungsanlagen, die oftmals vor unterirdischen Versickerungsanlagen benötigt werden, insbesondere wenn kein Platz für eine oberirdische Versickerungsanlage zur Verfügung steht. Entsprechende Regelungen sind im Merkblatt DWA-M 179 vorgesehen. Das Merkblatt DWA-M 179 wird derzeit überarbeitet. Der Gelbdruck (Entwurf) liegt noch nicht vor. 

Nach aktuellem Stand der Dinge (April '21) ist also die Bewertung der Behandlung und Einleitung in oberirdische Gewässer gemäß DWA-A 102 vorzunehmen.
Die Themen Versickerung, Überflutung und Behandlung sind weiterhin nach DWA-A 138 (2005) sowie DWA-M 153 anzusetzen, solange das DWA-M 179 nicht verfügbar und die Überarbeitung der DWA-A 138-1 nicht abgeschlossen ist. Der Stand ist regelmäßig auf neue Veröffentlichungen und Änderungen zu prüfen.

INTEWA Produkte für die Behandlung von Regenwasserabflüssen nach DWA: