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Genug Wasser im Brandfall - Wer ist zuständig für die Wasserversorgung?

Wenn es um Gefahrensituationen und in diesem speziellen Fall um Brände jeglicher Art geht, ist es wichtig, dass eine zuverlässige Versorgung mit Löschwasser gewährleistet ist.

Aber wer genau ist wann dafür zuständig? Und wie können Sie sich unabhängig machen?

Die öffentliche Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung in Deutschland fällt in die Zuständigkeit der Gemeinden. Insgesamt gibt es in Deutschland mehr als 6.000 öffentliche
Trinkwasserversorger.

Im Bereich der Löschwasserversorgung wird zwischen unerschöpflichen und erschöpflichen Quellen unterschieden. Unerschöpflich werden jene bezeichnet, die z.B. durch die Anbindung an ein Rohrleitungssystem eine stetige Wasserzufuhr gewährleisten können, sofern diese vom Wasseranbieter nicht limitiert wird. Zu sogenannten erschöpflichen Löschwasserstellen zählen u.a. Löschwasserteiche oder unterirdische Löschwasserbehälter. Für die Erstversorgung bieten unterirdische Behälter oder Zisternen allerdings klar den Vorteil einer einfachen Wartung und Reinigung. Wo Teiche schnell verschlammen oder anders verschmutzen und somit keine ausreichende Löschwasserqualität bieten können, sind Löschwassertanks die sicherste und zuverlässigste Lösung.
Bei vielen Bauvorhaben ist die Integration eines Löschwasserbehälters für die Erstversorgung vorgeschrieben. Dies ist besonders für den Fall kurz nach Ausbruch eines Brandes besonders wichtig. Sie als Verantwortlicher sind vertraut mit der Materie und zuständig für die Löschwasserversorgung? Wir unterstützen Sie gerne bei Ihren Projekten.

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